Das Kantonale Laboratorium Basel-Stadt hat 32 Einweg-E-Zigaretten auf die Konformität mit dem Lebensmittel- und Chemikalienrecht überprüft. Das ernüchternde Resultat: Alle Proben hatten mindestens eine Abweichung von den gesetzlichen Vorgaben. Bei sieben Proben (22 %) wurde ein Verkaufsverbot ausgesprochen, weil sie den maximal zulässigen Nikotingehalt überschritten hatten, verbotenes bleihaltiges Lot verwendet hatten oder reproduktionstoxische Inhaltsstoffe enthielten.
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